Vertrag

Bei Kundenanlagen die bereits für das intelligente Messen ausgestattet sind und damit entweder über eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem verfügen, bildet der Messstellenvertrag die Grundlage der Geschäftsbeziehung.

Der Vertragsabschluss erfolgt, ähnlich der Grundversorgung, über die Entnahme von Energie nach der Installation einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems bzw. nach Einzug. Der Vertrag regelt das Auftragsverhältnis zwischen dem grundzuständigen Messstellenbetreiber und dem Anschlussnutzer.

Für den Vertragsabschluss gibt es nach Messstellenbetriebsgesetz keine Schriftformerfordernis und Sie erhalten auch kein Bestätigungsschreiben.

Ob die entsprechenden Preise für die Zähler direkt zwischen dem grundzuständigen Messstellenbetreiber und Ihnen als Anschlussnutzer abgerechnet werden, oder weiterhin über Ihren Lieferanten abgerechnet werden, entscheidet der Lieferant.

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