Warum muss mein Zähler gegen eine moderne Messeinrichtung bzw. ein intelligentes Messsystem getauscht werden?
Im Zeitraum 2017 bis 2032 müssen laut „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende" alle analogen/mechanischen Zähler gegen digitale Zähler ausgetauscht werden. Eine Unterscheidung gibt es zwischen der „modernen Messeinrichtung" und dem „intelligenten Messsystem". Abhängig vom Verbrauch bzw. vorhandenen Erzeugungsanlagen ist auch gesetzlich geregelt, wer eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhält.
Wessen Idee war der Austausch der Zähler?
In 2009 wurde von der EU eine Energieeinsparrichtlinie verabschiedet. Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende wird diese Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Ziel der Richtlinie und des Gesetzes ist es, die Energiewende voran zu treiben und langfristig die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen.
Ich habe schon einen digitalen Zähler. Muss der auch ausgebaut werden?
Auch wenn Sie vor ein paar Jahren schon einen digitalen Zähler eingebaut bekommen haben, muss dieser auch ausgetauscht werden. Diese Zähler entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine moderne Messeinrichtung bzw. an ein intelligentes Messsystem.
Welche gesetzlichen Vorgaben regeln den Einbau?
Ausschlaggebend für den Einbau der modernen Messeinrichtung ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, welches am 02.09.2016 in Kraft getreten ist. Durch dieses Artikelgesetz wurden diverse energierechtliche Regelungen geändert und das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) als zentrale Vorschrift des Messwesens in Kraft gesetzt.
Grundzuständiger Messstellenbetreiber?
Der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) ist in der Regel der Verteilnetzbetreiber, in deren Netz sich die jeweilige Messstelle befindet. Im Netzgebiet der Kreiswerke ist der Netzbetrieb der Kreiswerke der grundzuständige Messstellenbetreiber. Somit sind die Kreiswerke für den ordnungsgemäßen Betrieb der Messstellen und den Austausch der Zähler gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) zuständig.
Was ist eine moderne Messeinrichtung?
Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Zähler. Im Gegensatz zu den bisherigen mechanischen Zählern speichert eine moderne Messeinrichtung Verbräuche in definierten Zeitabschnitten. Diese Daten werden nicht an den jeweiligen Netzbetreiber oder Lieferanten übermittelt. Sie können nur direkt vor Ort ausgelesen werden. Somit wird auch zukünftig der Zählerableser einmal im Jahr zum Ablesen kommen. Die elektronische Übermittlung von Verbrauchsdaten ist nur mit einem intelligenten Messsystem möglich.
Was ist ein intelligentes Messsystem?
Ein intelligentes Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einem sogenannten „Gateway". Dieses Gateway ist eine elektronische Kommunikationseinheit und sendet Verbrauchsdaten voraussichtlich per Mobilfunk oder über das Stromnetz an berechtigte Stellen, wie den jeweiligen Netzbetreiber, den zuständigen Messstellenbetreiber und den individuellen Lieferanten. An ein Gateway können mehrere moderne Messeinrichtungen – z. B. eine Messeinrichtung für den Haushalt und eine weitere Messeinrichtung für die Elektroheizung – angeschlossen werden.
Kann ich meinen aktuellen Zähler behalten?
Nein, gesetzlich sind alle Zähler gegen eine moderne Messeinrichtung bzw. ein intelligentes Messsystem auszutauschen. Sollten Sie aufgrund Ihres Verbrauches „nur“ eine moderne Messeinrichtung erhalten, besteht jedoch die Möglichkeit , dass Sie auf Wunsch auch ein intelligentes Messsystem erhalten können.
Kann ich Widerspruch zum Austausch meines Zählers gegen eine moderne Messeinrichtung/ein intelligentes Messsystem einlegen?
In Deutschland hat der Gesetzgeber kein Widerspruchsrecht des Kunden vorgesehen.
Wie erfolgt der Zählertausch? Wie erfahre ich, wann bei mir der Zähler getauscht wird?
Jeder Kunde wird vom grundzuständigen Messstellenbetreiber drei Monate vor dem Austausch des Zählers schriftlich informiert. In dem Schreiben wird der Austausch des Zählers und das ungefähre Zeitfenster dafür benannt. Etwa 2-3 Wochen vor dem Tausch erhalten die Kunden nochmals ein Schreiben mit einem konkreten Terminvorschlag. Selbstverständlich können Sie dann auch einen anderen Termin vereinbaren. Zu dem Termin kommt ein Monteur und tauscht den Zähler gegen eine moderne Messeinrichtung bzw. ein intelligentes Messsystem.
Terminabstimmung – Ich bin berufstätig und würde zum Austausch des Zählers einen Termin vereinbaren. Ist das möglich?
Gerne können Sie mit uns einen konkreten Termin vereinbaren. Auf dem Schreiben zur Terminvereinbarung (2-3 Wochen vor dem Termin) werden Rufnummern zur Terminabstimmung angegeben.
Welche Anforderungen werden an meinen Zählerplatz gestellt?
Wenn Ihr Zählerplatz den aktuellen technischen Vorgaben entspricht, ist mit keiner Veränderung zu rechnen.
Für den Fall, dass bei Ihnen ein intelligentes Messsystem verbaut wird, ist neben der modernen Messeinrichtung noch ein sogenanntes „Gateway" einzubauen. Hierfür wird etwas mehr Platz im Zählerschrank benötigt. Für die Kommunikation des Gateways muss eine zusätzliche Technik installiert werden. Die Details hierzu stimmen wir gerne mit Ihnen vor Ort ab.
Bekomme ich eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem?
Die Wahl einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystem hängt von der Einspeiseleistung bzw. dem Verbrauch ab.
Bei einer installierten Einspeiseleistung ab 7 kW oder mehr muss laut Gesetz ein intelligentes Messsystem eingebaut werden. Bei Verbrauchern ist bei einem durchschnittlichen Verbrauch über 6.000 kWh im Jahr, eine Einbaupflicht für ein intelligentes Messsystem vorhanden.
Eine Einbaupflicht für ein intelligentes Messsystem besteht auch, wenn eine unterbrechbare Verbrauchseinrichtung (§ 14a des Energiewirtschaftsgesetzes, z.B. Wärmepumpe) vorhanden ist.
Wie lange dauert der Zählertausch?
Im Normalfall dauert der Zählertausch maximal eine halbe Stunde. Bitte beachten Sie, dass dabei unter Umständen aus Sicherheitsgründen die Stromversorgung für einige Minuten unterbrochen wird.
Muss ich den Zählermonteuren Zutritt gewähren?
Mit dem Austausch wird eine gesetzliche Vorgabe erfüllt. Für den Tausch muss daher den Monteuren der Zutritt zur Messeinrichtung gewährt werden.
Kommen die Zählermonteure der Kreiswerke oder von einer anderen Firma?
Der Zählertausch der intelligenten Messsysteme soll von den Monteuren der Kreiswerke durchgeführt werden. Aus Termin- und Massegründen sind wir jedoch auch gezwungen, Fremdfirmen einzusetzen. Die ausführende Firma wird Ihnen in dem Schreiben zur Terminvereinbarung (ca. 2 Wochen vor dem Termin) angezeigt. Alle eingesetzten Monteure können sich ausweisen.
Können sich die Mitarbeiter ausweisen?
Alle Monteure der Kreiswerke und eventuell eingesetzte Dienstleister können sich ausweisen.