Messstellenbetriebsgesetz

Der Gesetzgeber hat im Herbst 2016 mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende ein Gesetzespaket auf den Weg gebracht, das weit reichende Auswirkungen auf die Energiebranche hat.

Die Kreiswerke Main-Kinzig, als regionaler Energieversorger, setzt sich aktiv mit den neuen Anforderungen auseinander und entwickelt Strategien, um auf die erwarteten Marktveränderungen eingehen zu können.

Die Grundlage

Das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ trat am 2. September 2016 als Baustein der Umsetzung der Europäischen Elektrizitäts-Binnenmarkt-Richtlinie (2009/72/EG) in Kraft. Danach soll die konventionelle Elektrizitäts-versorgung durch dezentrale, kommunikative und bidirektionale Stromversorgungssysteme ersetzt werden. Dem Einsatz von intelligenten Messsystemen kommt dabei eine wichtige Rolle zu.

Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

Der digitale Stromzähler

Damit die Energiewende technisch umsetzbar ist, muss die Produktion der Energie, die zunehmend aus volatilen, regenerativen Erzeugungsquellen stammt, und ihr Verbrauch genau aufeinander abgestimmt werden. Nur so können die Netzbetreiber, die für eine sichere Versorgung erforderliche Netzstabilität gewährleisten.

Abwicklung

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sieht hier u.a. die stufenweise Ausstattung der Stromverbraucher (Letztverbraucher, sowie EEG- und KWK-Anlagen) mit neuen Zählern vor. Verbrauchs- bzw. leistungsabhängig sind intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen zur Erfassung der elektrischen Energie zu verbauen. Die intelligenten Messsysteme sind dabei  über sogenannte Gateways in ein Kommunikationsnetz einzubinden und auszulesen.

Was ist das Ziel der technischen Aufrüstung?

Der Gesetzgeber möchte mit der Einführung der neuen Geräte eine technische Infrastruktur für die Energiewende schaffen. Während in der Vergangenheit elektrischer Strom nur in eine Richtung floss und Informationen über die Stromflüsse sehr limitiert waren, ist das dezentrale Stromversorgungssystem der Zukunft durch Informations- und Stromflüsse in mehrere Richtungen gekennzeichnet. Auch auf der Verbraucherseite verändert sich viel: Passive Stromkonsumenten entwickeln sich mehr und mehr zu Kunden, die aktiv an der Gestaltung des Stromversorgungssystems teilnehmen. In der Summe erhöhen diese Veränderungen insbesondere die Anforderungen an die einzusetzenden Mess- und Kommunikationstechnologien und Datenverarbeitungssysteme. Intelligente Messsysteme sollen für Letztverbraucher, Netzbetreiber und Erzeuger die notwendigen Verbrauchs- und Einspeiseinformationen bereitstellen. Mit ihrer Hilfe sollen Netzzustandsdaten übermittelt werden. Außerdem sollen sie sichere und zuverlässige Steuerungsmaßnahmen unterstützen, sowie als eine Art Kommunikationsplattform im intelligenten Energienetz dienen.

Datenschutz im Messstellenbetrieb

Der Betrieb des intelligenten Messsystem führt zu einem steigenden Datenverkehr. Statt der bisherigen einmaligen Ablesung durch einen Ableser, erfolgt nun eine Messung im Viertelstundentakt und eine Datenübertragung in der Nacht.

Die Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit sind daher sehr hoch. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat hierzu in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, der Bundesnetzagentur und der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) einen sicheren Standard entwickelt. Mit den umzusetzenden Maßnahmen werden IT-Sicherheit und der Schutz vor Hackerangriffen gewährleistet.

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