Austausch

Entsprechend des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende sind Verbraucher ab einem Jahresstromverbrauch von 6.000 Kilowattstunden sowie Erzeuger dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) ab 7 kW installierter Leistung mit einem intelligenten Messsystem auszustatten. Die Kreiswerke Main-Kinzig können weitere Verbraucher unter Einhaltung äußerst strikter Preisobergrenzen (POG) einbeziehen, wenn sie dies für sinnvoll erachten.

Wie erfahren Sie von dem Tausch?

Die Kreiswerke setzen bereits seit Anfang 2017 moderne Messeinrichtungen (mME) ein, sodass die Verpflichtung bei Neubau und Anlagenänderungen ab 01.07.2017 gewährleistet ist.

Für den großflächigen Austausch werden wir Sie ca. 3 Monate vor dem Tausch schriftlich informieren. Weitere 2-3 Wochen vor dem Einbau erhalten Sie zudem ein weiteres Schreiben mit einer Termininformation.

Kostet der Tausch etwas und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Der Austausch an sich ist kostenfrei. Sollte der Zählerschrank jedoch nicht den aktuellen Anforderungen entsprechen, können Umbaumaßnahmen durch den Installationsbetrieb Ihres Vertrauens notwendig werden. Die Kreiswerke werden die Installationsbetriebe vor dem großflächigen Austausch schulen.

Weitere Informationen

Ab 2017 kann mit dem Einbau intelligenter Messsysteme für Verbraucher ab 10.000 kWh Jahresstromverbrauch und Erzeuger zwischen 7 und 100 kW installierter Leistung begonnen werden. Der Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys) ist abhängig von einer Freigabe des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (voraussichtliches Ende 2017/Anfang 2018).

Andere Verbraucher und Erzeuger werden erst ab 2020 zum Einbau verpflichtet. 

Bei modernen Messeinrichtungen (mMe) handelt es sich um digitale Stromzähler mit besserer Verbrauchsveranschaulichung, die über eine Schnittstelle bei Bedarf in ein intelligentes Messsystem (iMSys) integriert werden können. Diese werden für alle Kunden, die nicht bereits mit einem iMSys (Kunden < 6.000 kWh) ausgestattet werden, ab Beginn des Rollouts verpflichtend. Das Umrüstungsfenster für den Netzbetreiber beträgt 16 Jahre bis zum Jahr 2032.

Der Einbau und Betrieb von intelligenten Messsystemen (iMSys) und modernen Messeinrichtungen (mMe) obliegt den Kreiswerken Main-Kinzig als dem grundzuständigen Messstellenbetreiber. Die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers (gMSB) umfasst darüber hinaus die Aufgabe des Smart Meter Gateway-Administrators (GWA). Der GWA verwaltet, konfiguriert und überwacht die intelligenten Messsysteme.

Da der Austausch der Zähler sukzessiv erfolgt, bleibt der Netzbetreiber unabhängig davon, ob er nun „grundzuständiger Messstellenbetreiber“ ist, nach wie vor verantwortlich für den Betrieb der konventionellen Zähler (bis zu deren spätestem Ausbau in 2032, wobei die Ausbauverpflichtung laut Gesetz bei 95 Prozent liegt).